6. Zusatzprotokoll zur EMRK
Das sechste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrifft die Abschaffung der Todesstrafe. Diese wird zumindest für Friedenszeiten vollständig abgeschafft; in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr kann laut diesem Protokoll die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen werden, wenn die entsprechende Gesetzesbestimmung anlässlich der Ratifikation des Zusatzprotokolls dem Generalsekretär des Europarates übermittelt worden ist.
Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 1. März 1985
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. November 1987
Beim 6. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 6. Zusatzprotokoll sind dies fünf Ratifizierungen.
Zentrale Inhalte
Abschaffung der Todesstrafe in Zeiten des Friedens1
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Mit dem 13. Zusatzprotokoll zur EMRK wird die Todesstrafe auch in Kriegszeiten abgeschafft.
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